Am 01. Dezember 2019 wurde auf die Dauer von sechs Jahren ein neuer Kirchengemeinderat gewählt. „Kirchengemeinderat und Pfarrerinnen und Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. Getreu ihrem Amtsversprechen sind sie dafür verantwortlich, dass das Wort Gottes verkündigt und der Dienst der Liebe an jedermann getan wird. Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte, Pfarrerinnen und Pfarrer sind verpflichtet, bei der Erfüllung dieser Aufgaben zusammenzuwirken und der Gemeinde nach dem Maß ihrer Gaben und Kräfte zu dienen“, heißt es in §16 der Kirchengemeindeordnung. Die Kirchengemeinderäte sind neben den drei Trossinger Pfarrämtern Ihre Ansprechpartner(innen) für alle Fragen und Sorgen, die die Kirchengemeinde betreffen.
Dem Kirchengemeinderat arbeiten der Verwaltungsausschuss, der beschließende Ausschüsse und das Personalgremium Kitas zu.
Delegierter in der Mitgliederversammlung von Diakonie ambulant Schwarzwald-Baar e.V.; Vertreter des Kirchenbezirks im Gustav-Adolf-Werk; Stelllvertreter in der Bezirkssynode Tuttlingen